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Norm für elektrische Anlagen in Wohngebäuden

Leitungsführung und Anordnung der elektrischen Betriebsmittel

Die Norm gilt für die Anordnung von unsichtbar verlegten Leitungen und Kabeln sowie von Auslässen, Schaltern und Steckdosen. Sie gilt nicht für sichtbar verlegte Aufputz-Installationen, Installationskanalsysteme und Installation in Doppelböden.

Die Leitungsführung von den Verteilern zu den Betriebsmitteln sollte nach Möglichkeit in den festgelegten Installationszonen erfolgen. Für Betriebsmittel wie Auslässe, Schalter und Steckdosen die notwendigerweise außerhalb der Installationszone angebracht werden, ist eine senkrechte Leitungsfährung aus der nächstliegenden waagerechten Installationszone zugelassen. Bei der Leitungsführung in Ständerwänden sind die Installationszonen ebenfalls zu beachten. Die Leitungen dürfen nicht innerhalb von Metallprofilen verlegt werden. Bei der Durchführung der Leitungen durch die Profile ist ein Schutz gegen mögliche Beschädigungen vorzusehen.

Die waagerechten Installationszonen haben eine maximale Breite von 30 cm. Es sind folgende Maße festgelegt:

  • obere Zone von 15 ... 45 cm unter der Deckenbekleidung,
  • untere Zone von 15 ... 45 cm über dem fertigen Fußboden und
  • mittlere Zone in Räumen mit Arbeitsflächen vor den Wänden von 100 ... 130 cm über dem Fertigfußboden.
Die senkrechten Installationszonen haben eine Breite von maximal 20 cm. Festgelegt sind unter anderem folgende Maße:
  • Zonen an Türen und Fenstern von 10 ... 30 cm neben den Rohbaukanten und
  • Zonen an Wandecken 10 ... 30 cm neben den Rohbaukanten.
In Räumen mit schräg verlaufenden Wänden, z. B. im Dachgeschoss, sind die vorstehend genannten Installationszonen parallel zu den Bezugskanten anzuwenden.

Bei der Leitungsfährung auf der Rohdecke (also im Fußboden des Stockwerks darüber), sind die elektrischen Leitungen und Leerrohre parallel zu den Wänden in einer eigenen Installationszone bündig nebeneinander zu führen. Bei der Planung müssen andere Leitungssysteme (Wasser, Hezung etc.) berücksichtigt werden. Die Installationszone für elektrische Leitungen hat eine maximale Breite von 30 cm und einen Mindestwandabstand von 20 cm. Um die Stabilität des Estrichs zu gewährleisten, ist zu den Installationszonen fremder Gewerke ein Mindestabstand von 20 cm einzuhalten. Im Türdurchgangsbereich ist ein beidseitiger Wandabstand von 15 cm zu berücksichtigen.

Leitungen unterhalb der Decke unter Putz, im Putz, in Hohlräumen oder in abgehängten Decken sind parallel zu den Raumwänden mit einem Mindestabstand von 20 cm zu fähren. Die Leitungsfährung in der Rohdecke ist weiterhin frei wählbar, hierbei ist der Einsatz von entsprechenden Leitungen, Kabeln und Leerrohren für die Betoninstallation zu beachten.

Auslässe, Schalter und Steckdosen sind möglichst innerhalb der festgelegten Installationszonen anzuordnen. Bei neben den Türen montierten Schaltern sollte die Mitte des obersten Schalters nicht mehr als 105 cm über der fertigen Fußbodenfläche liegen. Steckdosen in der unteren Installationszone sollten bevorzugt in einer Höhe von 30 cm liegen. Bei oberhalb von Arbeitsflächen angeordneten Schalttern und Steckdosen sollte die Höhe oberhalb des fertigen Fußbodens 115 cm betragen, sofern hier nicht andere Höhen aufgrund individuell geplanter Einrichtungen zu berücksichtigen sind.