Leistungen
Norm für elektrische Anlagen in Wohngebäuden
Leitungsführung und Anordnung der elektrischen Betriebsmittel
Die Norm gilt für die Anordnung von unsichtbar verlegten Leitungen und Kabeln
sowie von Auslässen, Schaltern und Steckdosen. Sie gilt nicht für
sichtbar verlegte Aufputz-Installationen, Installationskanalsysteme
und Installation in Doppelböden.
Die Leitungsführung von den Verteilern zu den Betriebsmitteln sollte nach
Möglichkeit in den festgelegten Installationszonen erfolgen. Für Betriebsmittel wie
Auslässe, Schalter und Steckdosen die notwendigerweise außerhalb der
Installationszone angebracht werden, ist eine senkrechte Leitungsfährung aus der
nächstliegenden waagerechten Installationszone zugelassen.
Bei der Leitungsführung in Ständerwänden sind die Installationszonen
ebenfalls zu beachten. Die Leitungen dürfen nicht innerhalb von Metallprofilen
verlegt werden. Bei der Durchführung der Leitungen durch die Profile ist
ein Schutz gegen mögliche Beschädigungen vorzusehen.
Die waagerechten Installationszonen haben eine maximale Breite von 30 cm. Es
sind folgende Maße festgelegt:
- obere Zone von 15 ... 45 cm unter der Deckenbekleidung,
- untere Zone von 15 ... 45 cm über dem fertigen Fußboden und
- mittlere Zone in Räumen mit Arbeitsflächen vor den Wänden von 100 ...
130 cm über dem Fertigfußboden.
Die senkrechten Installationszonen haben eine Breite von maximal 20 cm.
Festgelegt sind unter anderem folgende Maße:
- Zonen an Türen und Fenstern von 10 ... 30 cm neben den Rohbaukanten und
- Zonen an Wandecken 10 ... 30 cm neben den Rohbaukanten.
In Räumen mit schräg verlaufenden Wänden, z. B. im Dachgeschoss, sind die
vorstehend genannten Installationszonen parallel zu den Bezugskanten anzuwenden.
Bei der Leitungsfährung auf der Rohdecke (also im Fußboden des
Stockwerks darüber), sind die elektrischen Leitungen und Leerrohre parallel
zu den Wänden in einer eigenen Installationszone bündig nebeneinander zu führen.
Bei der Planung müssen andere Leitungssysteme (Wasser, Hezung etc.)
berücksichtigt werden. Die Installationszone für elektrische Leitungen hat
eine maximale Breite von 30 cm und einen Mindestwandabstand von 20 cm. Um die
Stabilität des Estrichs zu gewährleisten, ist zu den Installationszonen fremder
Gewerke ein Mindestabstand von 20 cm einzuhalten. Im Türdurchgangsbereich ist ein
beidseitiger Wandabstand von 15 cm zu berücksichtigen.
Leitungen unterhalb der Decke unter Putz, im Putz, in Hohlräumen oder in abgehängten
Decken sind parallel zu den Raumwänden mit einem Mindestabstand von 20 cm zu fähren.
Die Leitungsfährung in der Rohdecke ist weiterhin frei wählbar, hierbei ist der
Einsatz von entsprechenden Leitungen, Kabeln und Leerrohren für die Betoninstallation
zu beachten.
Auslässe, Schalter und Steckdosen sind möglichst innerhalb der festgelegten
Installationszonen anzuordnen. Bei neben den Türen montierten Schaltern
sollte die Mitte des obersten Schalters nicht mehr als 105 cm über der fertigen
Fußbodenfläche liegen. Steckdosen in der unteren Installationszone
sollten bevorzugt in einer Höhe von 30 cm liegen. Bei oberhalb von Arbeitsflächen
angeordneten Schalttern und Steckdosen sollte die Höhe oberhalb des fertigen
Fußbodens 115 cm betragen, sofern hier nicht andere Höhen aufgrund individuell
geplanter Einrichtungen zu berücksichtigen sind.
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